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BFH, 07.05.1953 - V 61/52 U |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ausfuhrhändlervergütung nach § 16 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Übernahme der Voraussetzungen der Ausfuhrhändlervergütung aus der Unternehmertätigkeit des früheren Unternehmers bei Gesamtrechtsnachfolge - Unterschiedliche Behandlung von Sonderrechtsnachfolge und ...
- Wolters Kluwer
Beanspruchung einer Ausfuhrhändlervergütung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 57, 532
- DB 1953, 686
- BStBl III 1953, 204
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RFH, 08.01.1937 - V A 565/36
Auszug aus BFH, 07.05.1953 - V 61/52 U
Wie der Reichsfinanzhof bereits durch Urteil V A 565/36 vom 8. Januar 1937 (Slg. Bd. 40 S. 306, Reichssteuerblatt - RStBl. - 1937 S. 327) entschieden hat, ist jedoch im Falle der Gesamtrechtsnachfolge die Rechtslage anders.Der erkennende Senat trägt schließlich auch kein Bedenken, die Grundsätze des Urteils des Reichsfinanzhofs V A 565/36 vom 8. Januar 1937 auf die hier streitige Frage, ob der Bg. die in das Ausland ausgeführten Waren im Inland "erworben" hat, anzuwenden.
- BFH, 11.11.1971 - V R 111/68
Gesamtrechtsnachfolge - Innerhalb eines Veranlagungszeitraums - Freibetrag - …
Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Steuerpflichtige Gesamtrechtsnachfolger der bis zum 31. März 1965 bestehenden OHG geworden ist (Urteil des BFH V 249/61 U vom 12. März 1964, BFH 79, 163, BStBl III 1964, 290) und als solcher in jeder Hinsicht in die Rechtsstellung der OHG eingetreten ist (BFH-Urteile V 61/52 U vom 7. Mai 1953, BFH 57, 532, BStBl III 1953, 204; V 3/62 vom 29. März 1966, BFH 86, 62). - BFH, 22.02.1968 - V R 100/67
Zurechnung der Herstellungsmaßnahmen, Bearbeitungsmaßnahmen und …
Der BFH hat sich in seinen Urteilen V 61/52 U vom 7. Mai 1953 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 57 S. 532 - BFH 57, 532 -, BStBl III 1953, 204, betr. - BFH, 29.03.1966 - V 3/62 Es liegt im Wesen der Gesamtrechtsnachfolge, daß der Nachfolger in jeder Hinsicht in die Rechtsstellung des Vorgängers mit der Wirkung eintritt, daß die Verhältnisse des bisherigen Unternehmers zugunsten und zuungunsten des neuen Unternehmers rechnen, der die Unternehmertätigkeit des Vorgängers im gleichen Rahmen fortsetzt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 61/52 U vom 7. Mai 1953, BFH 57, 532; BStBl III, 1953, 204).
- BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
Rechtmäßigkeit einer Zubilligung eines ermäßigten Steuersatzes nach …
Schließlich hat die Vorentscheidung auch mit Recht eine maßgebliche Beeinflussung des Arbeitsvorganges durch die Stpfl. mit der Wirkung, daß ihr die Bearbeitungsmaßnahmen zuzurechnen wären, entsprechend dem Urteil V 61/52 U vom 7. Mai 1953 (BStBl 1953 III S. 204, Slg. Bd. 57 S. 532) verneint; denn der Umstand, daß die Stpfl. den eingeführten Magnesit unmittelbar bei verschiedenen Mahlwerken, je nach Standort der Abnehmer einlagern ließ, stellt noch keine Beeinflussung des Arbeitsvorgangs dar, für den die Stpfl. auch kein Risiko übernahm. - BFH, 05.11.1953 - V 182/53 U
Auswirkungen der Übernahme eines in Gesellschaftsform betriebenen Unternehmens …
Dem Bf. unter dem Gesichtspunkte der Rechtsnachfolge die in der Tuchfabrik X & Co. erzielten Umsätze zuzurechnen, ist deshalb nicht angängig, weil hier nicht der Fall einer Gesamtrechtsnachfolge gegeben ist, bei der die hier streitige Voraussetzung aus der Unternehmertätigkeit des Vorgängers, der Gesellschaft X & Co., zu entnehmen wäre (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 61/52 U vom 7. Mai 1953, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 204).